Nun also auch bei uns: die Einstallpflicht ist da.

Eintrag vom 12Nov | aktualisiert: 16Nov, 22Nov, 02Dez, 06Dez, 07Feb

Seit 05.12.2016 gilt auch rund um Lüneburg die Stallpflicht für Geflügel. Trotzdem soll unseren Hühnern auf keinen Fall die Decke auf den Kopf fallen! Unsere kreative Notlösung (die hoffentlich nur ein paar Wochen nötig ist), scheint den Damen ganz gut zu gefallen:

  • geschützter Auslaufbereich: je nach Stall im Partyzelt, in der Scheune oder im Unterstand;
  • viel Beschäftigung durch Futterspender, Pickstein, Heu und Stroh;
  • viel frisches Futter: Maiskolben, Kartoffeln, Möhren, Kürbisse, Rüben und vieles mehr;
  • viel Bewegung durch Strohballen zum Klettern und große Scharrfläche;
  • mehr Platz im Stall als für die Bodenhaltung gesetzlich vorgeschrieben;
  • und außerdem die gewohnten Sitzstangen und weichen Legenester im Stall.

Und weil bewegte Bilder mehr sagen als tausend Worte...

 

 

... hier das Ganze auch noch als Video!

 

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Hintergrund

Zum Schutz vor der sog. Vogelgrippe (auch Geflügelpest bzw. Aviäre Influenza vom Typ H5) wurde vorsorglich ab Montag, den 05.12.2016, die Stallpflicht für Geflügel für den gesamten Landkreis Lüneburg behördlich angeordnet.

 

Wir sind vorbereitet

Damit unseren Tieren die Zeit nicht lang wird, haben wir Vorbereitungen getroffen - danke an die Landeszeitung für den Bericht dazu! Für unsere vier großen Mobilställe haben wir drei Partyzelte besorgt und eine geräumige Scheune freigeräumt, in denen sich die Hühner tagsüber frei bewegen können. Unser kleiner Mobilstall an der Feuerwehr Rettmer hat einen überdachten Vorbau als Auslauffläche bekommen. Mithilfe von Strohballen, Scharrflächen und Futter schaffen wir im Auslauf Möglichkeiten für artgerechte Beschäftigung. Auch für Platz in den Ställen ist gesorgt: Wir halten ohnehin schon weniger Tiere pro Stall, als gesetzlich erlaubt, sodass unsere Hühner im Stall deutlich mehr Platz haben als z. B. ein Huhn, das in konventioneller Bodenhaltung lebt. Außerdem sind unsere mobilen Ställe in mehreren Ebenen angeordnet; die unterste Ebene ist als Scharraum angelegt, wo die Hühner sandbaden und nach Körnern scharren können. Dort werden wir, wie auch in der Scheune und in den Zelten, u. a. zusätzliches Saft- und Körnerfutter verteilen, damit die Tiere ihrem natürlichen Verhalten auch im Stall weiter nachgehen können.

 

Eine Stallpflicht stellt gerade für Halter wie uns eine große Herausforderung dar, denn unsere mobilen Hühner sind ihren täglichen Auslauf in unserem Hühnerwald und auf anderen Flächen gewohnt. Ihnen diese Freiheit zu verwehren, fällt uns nicht leicht - und für unsere Hühner ist das Ganze sicher auch nicht schön. Dennoch wissen wir: eine generelle Stallpflicht kann helfen, die Geflügelbestände aller Halter vor dem hochansteckenden Virus zu schützen.

 

Freilandeier dürfen bei einer behördlich angeordneten Stallpflicht maximal 12 Wochen lang weiterhin als solche vermarktet werden. Nach Ende der 12-Wochen-Frist (in unserem Fall also ab 27.02.1017) müssen sie als Eier aus Bodenhaltung umdeklariert werden. Trotz Umdeklarierung unserer Eier können unsere Hühner weiterhin ihrem gewohnten Tagesablauf mit viel Platz und frischer Luft nachgehen - wenn auch mit deutlich reduziertem Kontakt zu externen Personen und noch einmal deutlich erhöhtem Hygieneaufwand.

 

Wie sich unsere Hühner in ihrer neuen Umgebung eingelebt haben, können Sie auf den Fotos oben sehen.

 

Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert. Schauen Sie also gern wieder hier vorbei!

 

Ihre Familie Hartmann

Informationen zur Geflügelpest

Das Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), hat auf seinen Webseiten aktuelle Informationen zur Geflügelpest zur Verfügung gestellt, darunter

  • Karten zur geographischen Lage der bisher in Deutschland festgestellten H5N8- und H5N5-Infektionen (Link zu den Karten)
  • ein Dokument mit einer Zusammenstellung häufig gestellter Fragen zur Geflügelpest (Link zum Dokument):
    • demnach ist eine Übertragbarkeit des Virus auf den Menschen bisher weltweit nicht nachgewiesen und damit sehr unwahrscheinlich (siehe auch Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung: Link zum Dokument);
  • aktuelle Risikoeinschätzung mit Empfehlungen für Vorsorgemaßnahmen (Link zur Webseite und zum PDF-Dokument, Stand 24.01.2017):
    • demnach bleiben strenge Hygiene und Desinfektion, Minimierung externer Kontakte sowie die Aufstallung von Geflügel die wichtigsten Vorsorgemaßnahmen.

16.11.2016

Die Lünepost hat uns besucht und berichtet zum Thema Einstallpflicht im Landkreis und zu den Maßnahmen der Geflügelhalter.

Und auch die Landeszeitung berichtet auf LZonline über die aktuelle Situation im heutigen Artikel "Die Pest und ihre Folgen".