Freilandeier vom Hof Hartmann in Rettmer

Auch unsere Hühner hoffen auf den Frühling  - endlich wieder warme Füße...

Stallpflicht, Bodenhaltung, Freilandhaltung - was gilt denn nun? Wir haben ein paar Antworten für Sie:

Bisher gab es in der Gegend um Rettmer glücklicherweise keine Fälle von aviärer Influenza (sog. Vogelgrippe) bei Haus- oder Wildgeflügel. Unsere Hennen dürfen daher nach wie vor ins Freie und wir können Ihnen unsere Eier weiterhin als Freilandeier verkaufen.

Viele Geflügelhalter in der Elbtalaue und aus anderen wasserreichen Regionen in Norddeutschland dürfen ihre Tiere jedoch schon seit November/Dezember nicht mehr ins Freie lassen. Für diese Betriebe gilt, dass sie ihre Eier nach 16 Wochen Stallpflicht leider nur noch als Eier aus Bodenhaltung vermarkten können.


Drücken Sie uns und unseren Kollegen die Daumen, dass die Zugvögel bald gesund in ihren Sommerquartieren ankommen. Dann ist auch die Vogelgrippesaison überstanden. ☺ Dankeschön!

Herzliche Grüße, Ihre Familie Hartmann und das ganze Team